Platz- und Spielordnung

Die Einhaltung der Platz- und Spielordnung soll für alle tennisbegeisterten Spielerinnen und Spieler ein bestmögliches Spielerlebnis beim UTC St. Martin gewährleisten. Die Platz- und Spielordnung wurde von der Vereinsleitung wie folgt festgelegt:

  1. Die Platz- und Spielordnung ist von allen einzuhalten, die die Tennisplätze des UTC St. Martin (Aubach und Trops) für sportliche Zwecke benützen.
  2. Die Tennisplätze stehen allen spielberechtigten Mitgliedern sowie Gästespielern, nach ordnungsgemäßer Reservierung für den regulären Spielbetrieb zur Verfügung.
  3. Vor der Platzbenützung ist eine Reservierung über das online-Portal e-Tennis durchzuführen. Kann ein reservierter Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser Temin ehestmöglich zu stornieren.
  4. Eine Platzreservierung verfällt 10 Minuten nach dem Startzeitpunkt der Reservierung, wenn keine Spielerinnen bzw. kein Spieler zum Termin erscheinen. Der Tennisplatz steht ab diesem Zeitpunkt wieder für die anderen Spielerinnen und Spieler zur freien Verfügung.
  5. Finden Tennisturniere, Tennismeisterschaften, Tenniskurse oder ähnliches statt, stehen die Tennisplätze in diesem Zeitraum, für den individuellen Spielbetrieb nicht zur Verfügung.
  6. Die Bespielbarkeit der Tennisplätze wird regelmäßig durch den Platzwart geprüft. Erst nach der Freigabe des Platzwartes können die Tennisplätze benützt werden. Sind die Tennisplätze durch den Platzwart gesperrt, so dürfen diese, auch bei ordnungsgemäßer Reservierung ausnahmslos nicht bespielt werden.
  7. Den Anweisungen des Platzwartes, hinsichtlich der Tennisplätze, ist Folge zu leisten.
  8. Die Tennisplätze dürfen nur mit speziellen Tennisschuhen (keine Lauf-, Trekking- oder sonstigen Sportschuhe) benützt werden.
  9. Nach der Tennisplatzbenützung ist der Tennisplatz mit den dafür vorgesehenen Abziehmatten abzuziehen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
  10. Vor und nach der Tennisplatzbenützung ist der Zustand der Tennisplätze zu prüfen. Bei Trockenheit sind die Tennisplätze zu bewässern und sonstige Platzirritationen sind bestmöglich auszubessern. Ist eine Ausbesserung nicht möglich, ist der Platzwart zu informieren.
  11. Herrscht auf der Anlage Spielbetrieb so ist, insbesondere auf den Zuschauerplätzen, auf eine angepasste Lautstärke zu achten, um den Spielerinnen und Spielern ein störungsfreies Spiel zu ermöglichen.
  12. Muss der Tennisplatz während des Spielbetriebes betreten oder gequert werden, so darf dies erst erfolgen, wenn die spielenden Personen das Spiel unterbrochen haben.
  13. Tennisbälle die während des Spielbetriebes außerhalb der Anlage landen (Freibad, Wiese) sind umgehend wieder einzusammeln.
  14. Das Mitführen von Hunden ist auf den Tennisplätzen verboten.
  15. Die gesamte Anlage, einschließlich der Tennisplätze, ist sauber zu halten! Der Müll ist zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  16. Die Terrasse und der Aufenthaltsraum sind nach der Benützung ebenfalls sauber zu verlassen (Tische abräumen und säubern, Stühle und Tische zurückstellen, Leergut entsorgen, etc). Benütztes Geschirr und Inventar sind nach der Verwendung zu säubern und wieder zurückzustellen. Leere Flaschen sind in den entsprechenden Kisten zu sammeln.
  17. Das Clubheim darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden!
  18. Beim Verlassen der Anlage sind sämtliche Lichter abzuschalten und sowohl das Clubheim als auch die Tennisplätze sind zu versperren.
  19. Unzulänglichkeiten im Spielbetrieb oder Beschädigungen müssen dem Platzwart oder der Vereinsleitung mitgeteilt werden.
  20. Der UTC St. Martin haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen oder für Unfallschäden.
  21. Die gesamte Anlage, einschließlich der Tennisplätze, des Clubheims und sämtliches Inventar sind schonend und werterhaltend zu behandeln. Erfolgt eine vorsätzliche Beschädigung oder Verunstaltung, so ist der volle Umfang des Schadens zu ersetzen.
  22. Die Aufsicht über die Einhaltung der Platz- und Spielordnung obliegt der Vereinsleitung und dem Platzwart. Diese haben das Recht Spieler und Spielerinnen, die die Anordnungen nicht befolgen vom Platz zu verweisen.